Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?
1.1. Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss folgendes enthalten:
persönliche Daten
medizinische Diagnose
Anzahl der Behandlungseinheiten
verordnete Behandlung
Eine ärztliche Verordnung ist nur dann erforderlich, wenn die physiotherapeutische Leistung nicht ausschließlich der Prävention dient. Bei präventiven Maßnahmen kann darauf verzichtet werden.
1.2. Verrechnung der Behandlungskosten
Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ihre/r Arzt oder PhysiotherapeutIn hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer/Ihrem behandelnden Arzt oder PhysiotherapeutIn als Wahlarzt/WahltherapeutIn und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote.
1.4. Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei sind Ihr/e ArztIn/PhysiotherapeutIn auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?
2.1. Persönliche Einzelbetreuung
Ihr/e PhysiotherapeutIn oder Arzt/ Ärztin steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie/er ist Ihr/e AnsprechpartnerIn in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.
Mit ihr/ihm vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie …
Wohin? –> Behandlungsziel
Was? –> Maßnahmen der Behandlung
Wann? –> Behandlungstermine
Wie lange? –> Behandlungsdauer
Wie häufig? –> Behandlungsfrequenz
Bis wann? –> Behandlungsumfang
Wie viel? –> Kosten der Behandlung
2.2. Ihre Behandlung
Die Leistung Ihrer/s PhysiotherapeutIn oder ÄrztIn setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere:
persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben
bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen
Mit Ihrer Unterschrift im Anschluss an eine Behandlungssitzung bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostentragung durch Ihren Krankenversicherungsträger.
2.3. Grundsätze der Behandlung Ihrer/s PhysiotherapeutIn oder ÄrztIn
Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung (MTD-Gesetz).
Wissenschaft: Ihr/e PhysiotherapeutIn oder Arzt/Ärztin orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Selbstbestimmung: Ihr/e PhysiotherapeutIn oder Arzt/Ärztin unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen abzusprechen.
Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrer/m PhysiotherapeutIn oder Arzt/Ärztin geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt sowie weiteren genannten Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben.
2.4. Dokumentation
Ihr/e PhysiotherapeutIn oder Arzt/Ärztin ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer/s PhysiotherapeutIn oder Arzt/Ärztin. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer/m PhysiotherapeutIn oder Arzt/Ärztin und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?
3.1. Höhe der Kosten
Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Eine Darstellung der Kostenstellen entnehmen Sie der beigelegten Honorarliste Ihrer/Ihres PhysiotherapeutIn oder Arzt/Ärztin. Die Kosten der individuell in Aussicht genommenen Behandlung werden Ihnen zu Beginn der Behandlung mitgeteilt und basieren auf der Preisliste.
3.2. Zahlungsmodus
Ihr/e PhysiotherapeutIn oder Arzt/Ärztin stellt Ihnen bei Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung) eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus.
Folgende Zahlungsmodi können Sie vereinbaren:
Bankomatzahlung
Der Zeitpunkt der Bezahlung wird individuell vereinbart und ist der Honorarnote zu entnehmen. Verzugszinsen und Mahnspesen können bei Zahlungsverzug anfallen.
Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?
Ihr/e PhysiotherapeutIn oder Arzt/Ärztin ist BegleiterIn auf Ihrem persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Eine erfolgreiche Behandlung setzt Ihre Mithilfe und Offenheit voraus. Die Zusammenarbeit beginnt mit der Auskunft über Ihre Beschwerden und bisherigen Behandlungen sowie dem Befolgen der empfohlenen Maßnahmen.
Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie bitte spätestens 24 Stunden vorab Ihre/n PhysiotherapeutIn oder Arzt/Ärztin. Andernfalls können die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung gestellt werden.
Wann endet die Behandlung?
Die Behandlung endet im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer/m PhysiotherapeutIn oder Arzt/Ärztin. Sie kann jederzeit abgebrochen werden, wenn medizinische Gründe oder andere Umstände dies erfordern.
Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz an?
Wir reichen die bewilligte ärztliche Verordnung sowie die Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein, um einen Kostenersatz zu beantragen. Nachdem der Antrag von Ihrer Krankenkasse bearbeitet wurde, erhalten Sie den Teilbetrag direkt auf Ihr Konto rückerstattet. Ihr/e Physiotherapeut/in oder Arzt/Ärztin kann Sie dazu beraten.