Das ANDRUKONIS Orthopädiezentrum ist eine Praxisgemeinschaft. Die hier tätigen Physiotherapeutinnen, Physiotherapeuten und Ärztinnen sind selbständig und rechnen ihre Leistungen eigenständig ab. Die gemeinsame Infrastruktur – Räume, Geräte und Koordination – wird durch ANDRUKONIS Medical GmbH bereitgestellt.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der Leistungen und Richtpreise, die im ANDRUKONIS Orthopädiezentrum angeboten werden. Die Preise dienen Ihrer Orientierung und können je nach Leistungsumfang und Behandelndem variieren. Die Verrechnung der Behandlung erfolgt durch die jeweils behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt bzw. die behandelnde Therapeutin oder den Therapeuten.
Die Behandelnden im Zentrum sind eigenverantwortlich tätig. Rechnungen werden je nach Leistung durch die jeweils behandelnde Person bzw. deren Unternehmen ausgestellt. Bei Fragen zur Kostenrückerstattung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder direkt an die behandelnde Person.
In Österreich sind Arztkosten und Physiotherapiekosten, einschließlich Ausgaben für Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Behandlungsgebühren und Heilbehelfe, als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar, wenn sie infolge einer Krankheit entstehen. Um diese Kosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen, müssen sie nachweislich die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigen und durch die Krankheit zwingend erforderlich sein. Sie sind grundsätzlich um den sogenannten Selbstbehalt zu kürzen, der je nach Einkommen zwischen 6 % und 12 % beträgt. Der Selbstbehalt sinkt je unterhaltsberechtigtem Kind und ggf. bei Vorliegen eines Alleinverdienerabsetzbetrags.
Zu den absetzbaren Krankheitskosten zählen auch alternative Heilmethoden wie Akupunktur, traditionelle chinesische Medizin und Psychotherapie, wenn diese die Krankheit behandeln oder lindern. Auch Fahrtkosten zu Ärzten und Krankenhäusern sowie Unterbringungskosten für Begleitpersonen bei Krankenhausaufenthalten von Kindern können in die Steuererklärung aufgenommen werden. Nicht absetzbar sind jedoch präventive Maßnahmen wie Impfungen und andere Vorsorgemaßnahmen.
Wir arbeiten als Privatordination ohne Kassenvertrag und verrechnen unser Honorar direkt mit Ihnen als Patient. Dank einer Schnittstelle zu den Krankenkassen übernehmen wir gerne die Einreichung Ihrer Rechnung direkt nach der Behandlung.
So müssen Sie sich um nichts kümmern und erhalten Ihren Kostenanteil schnellstmöglich von der Krankenkasse rückerstattet. Als versicherte Patient steht Ihnen eine teilweise Rückerstattung zu; in der Regel werden 50 – 80 % des jeweiligen Kassentarifs abgedeckt. Der genaue Betrag hängt jedoch von Ihrer Krankenkasse und der Art der Behandlung ab und lässt sich vorab aufgrund möglicher Sonderregelungen und Deckelungen nicht exakt festlegen.
Wie viel Sie von der jeweiligen Krankenkasse rückerstatten bekommen erfahren sie auf der Seite: „Physiotherapie Krankenkasse: Rückerstattung der Kosten“
Medizinische Versorgung, wie sie sein soll!
Hausbesuch – kostenlos spätestens 24 Stunden vor dem Termin
Praxis – kostenlos spätestens 24 Stunden vor dem Termin
Bei nicht und zu spät abgesagten Terminen ist die übliche Zahlung fällig.
Die Bekleidung sollte gemütlich und sportlich sein.
Bezahlung erfolgt direkt nach jeder Behandlung per Bankomat. In Ausnahmefällen ist auch eine Zahlung auf Rechnung möglich.