Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zur Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse für Physiotherapie. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Unterlagen benötigt werden, welche Beträge rückerstattet werden und wie der Erstattungsprozess im Detail abläuft.
Die Rechnungslegung erfolgt durch die jeweils behandelnde, selbstständig tätige Physiotherapeutin bzw. den Physiotherapeuten. Die ANDRUKONIS Medical GmbH ist nicht Vertragspartnerin der Patient:innen in Bezug auf physiotherapeutische Leistungen und erbringt selbst keine medizinischen Leistungen.
| Kostenanteil | 20% | 10% | 5% |
|---|---|---|---|
| Physiotherapie 45 min | €40,38 | €45,42 | €47,95 |
| Physiotherapie 60 min | €55,55 | €62,50 | €65,97 |
| Heilmassage 15 min | €7,30 | €8,22 | €8,67 |
| Hausbesuch | €27,78 | €31,25 | €32,98 |
* Unverbindlicher Richtwert: SVS-Basistarif für den Wahlbereich (Stand 2026) abzüglich Ihres Kostenanteils von 20 % (bei „Selbständig Gesund“ 10 % bzw. 5 %). Ab der 11. Behandlung ist eine Vorbewilligung erforderlich, Hausbesuche sind bewilligungspflichtig. Es besteht kein Kassenvertrag; die tatsächliche Höhe der Rückerstattung legt ausschließlich die SVS fest.
| Therapie | Rückerstattung ÖGK* |
|---|---|
| Physiotherapie 45 min | €45,62 |
| Physiotherapie 60 min | €60,82 |
| Heilmassage 15 min | €8,10 |
| Hausbesuch | €30,40 |
* Unverbindlicher Richtwert: Kostenersatz gemäß § 131 Abs 1 ASVG in Höhe von 80 % des ÖGK-Vertragstarifs (Tarife 2025, unverändert gültig bis 2028). Es besteht kein Kassenvertrag; die Rechnungslegung erfolgt durch die selbstständig tätigen Wahlphysiotherapeut:innen. Die tatsächliche Höhe der Rückerstattung legt ausschließlich die ÖGK fest.
| Therapie | Rückerstattung BVAEB* |
|---|---|
| Physiotherapie 45 min | €45,62 |
| Physiotherapie 60 min | €60,82 |
| Heilmassage 15 min | €8,10 |
| Hausbesuch | €30,40 |
* Unverbindlicher Richtwert: BVAEB-Vertragstarif abzüglich des Behandlungsbeitrags von 20 % (seit 01.06.2026; Kinder ausgenommen, Befreiung bei geringem Einkommen möglich). Es besteht kein Kassenvertrag; die tatsächliche Höhe des Kostenersatzes legt ausschließlich die BVAEB fest.
Ihr Haus- oder Facharzt stellt Ihnen eine Verordnung für Physiotherapie aus.
Bitte bringen Sie Ihre medizinischen Befunde zum ersten Termin mit, damit wir gemeinsam einen individuellen Therapieplan erstellen können.
Gerne übernehmen wir für Sie die Einreichung bei der gesetzlichen Krankenkasse. Sofern Sie bei der KFA versichert sind, ist vorab eine Bewilligung der Verordnung erforderlich.
Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben, können Sie die Rechnung zusätzlich dort einreichen – je nach Vertrag wird der verbleibende Restbetrag bis zur vollen Rechnungshöhe übernommen.
Bei Wahlphysiotherapie (ohne Kassenvertrag) erstattet die ÖGK 80 % des Betrags, den sie einer Vertragsphysiotherapeutin bzw. einem Vertragsphysiotherapeuten für dieselbe Leistung zahlen würde (§ 131 Abs 1 ASVG) – zum Beispiel € 45,62 für eine 45-minütige Physiotherapie. Die BVAEB ersetzt den Vertragstarif abzüglich eines Behandlungsbeitrags von 20 %, die SVS den Basistarif abzüglich Ihres Kostenanteils (5–20 %). Die voraussichtlichen Beträge finden Sie in den Tabellen oben; verbindlich ist ausschließlich die Auskunft Ihrer Krankenkasse. Private Zusatzversicherungen können je nach Vertrag den Restbetrag übernehmen.
Ja, in den meisten Fällen benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, um eine Rückerstattung von der Krankenkasse zu erhalten. Diese Verordnung muss in der Regel vor Beginn der Therapie ausgestellt werden. Für manche Krankenkassen, wie die SVS, ist zusätzlich eine chefärztliche Bewilligung erforderlich.
Um eine Rückerstattung zu beantragen, müssen Sie die Honorarnote des Therapeuten zusammen mit der genehmigten ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Einige Praxen wie die Physiotherapie ANDRUKONIS bieten auch einen Service an, bei dem sie die Einreichung für Sie übernehmen, was den Prozess erleichtert.
Ja, wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, können Sie die Rechnung zusätzlich dort einreichen. Je nach Vertrag übernimmt die Zusatzversicherung den nach der Kassenerstattung verbleibenden Restbetrag – bis hin zur vollen Rechnungshöhe.