ANDRUKONIS Orthopädisches Gesundheitszentrum

Physiotherapie Krankenkasse: Rückerstattung der Kosten

Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zur Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse für Physiotherapie. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Unterlagen benötigt werden, welche Beträge rückerstattet werden und wie der Erstattungsprozess im Detail abläuft. 

SVS Kostenrückerstattungen für Wahlpraxis*

Selbstbehalt 20% 10% 5%
Physiotherapie 45 min €39,00 €43,88 €50,47
Physiotherapie 60 min €52,00 €58,50 €67,29
Heilmassage 15 min €7,06 €7,94 €9,13
Hausbesuch €23,02 €25,89 €29,79

ÖGK Kostenrückerstattungen für Wahlpraxis*

TherapieRückzahlung
Physiotherapie 45 min€57,02
Physiotherapie 60 min€76,03
Heilmassage 15 min€10,12
Hausbesuch€38,00

BVAEB Kostenrückerstattungen für Wahlpraxis*

TherapieRückzahlung
Physiotherapie 45 min€49,85
Physiotherapie 60 min€66,47
Heilmassage 15 min**€7,49
Hausbesuch€29,21

Sandra Stanisavljev

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse haben, steht Ihnen unsere Front Desk Mitarbeiterin Sandra gerne zur Verfügung!

* Die genannten Beträge basieren auf dem Stand vom 18. September 2024 und dienen nur zu Informationszwecken. Es können daraus keine Ansprüche abgeleitet werden.

Kostenrückerstattungsprozess

1

Ärztliche Verordnung

Ihr Haus- oder Facharzt stellt Ihnen eine Verordnung für Physiotherapie aus.

2

Beginn der Therapie

Bitte bringen Sie Ihre medizinischen Befunde zum ersten Termin mit, damit wir gemeinsam einen individuellen Therapieplan erstellen können.

3

Einreichung bei der Krankenkasse

Wir reichen Ihre Rechnung zusammen mit der genehmigten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrer Krankenkasse ab.

4

Private Zusatzversicherung

Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben, besteht die Möglichkeit, bis zu 100 % der Kosten erstattet zu bekommen, indem Sie die Rechnung dort einreichen.

Häufig gestellte Fragen

Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Krankenkasse. In der Regel erstatten die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der Kosten, meist zwischen 40 % und 80 %. Der genaue Betrag hängt von der jeweiligen Krankenkasse, der Therapieart und der Dauer der Behandlung ab. Private Zusatzversicherungen können die Kosten vollständig übernehmen.

Ja, in den meisten Fällen benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, um eine Rückerstattung von der Krankenkasse zu erhalten. Diese Verordnung muss in der Regel vor Beginn der Therapie ausgestellt werden. Für manche Krankenkassen, wie die SVS, ist zusätzlich eine chefärztliche Bewilligung erforderlich.

Um eine Rückerstattung zu beantragen, müssen Sie die Honorarnote des Therapeuten zusammen mit der genehmigten ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Einige Praxen wie die Physiotherapie ANDRUKONIS bieten auch einen Service an, bei dem sie die Einreichung für Sie übernehmen, was den Prozess erleichtert.

Ja, wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, können Sie die Rechnung dort einreichen. Viele private Zusatzversicherungen übernehmen bis zu 100 % der Behandlungskosten, sodass Sie je nach Versicherung die gesamte Summe erstattet bekommen können.