Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Kostenrückerstattung sowie die Preise für orthopädische Behandlungen und spezialisierte Therapieangebote. Unsere transparente Preisgestaltung ermöglicht es Ihnen, die Kosten für Ihre Gesundheitsversorgung im Voraus zu planen. Bei Fragen zu unseren Preisen oder zur Vereinbarung eines Termins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
In Österreich sind Arztkosten, einschließlich Ausgaben für Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Behandlungsgebühren und Heilbehelfe, als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar, wenn sie infolge einer Krankheit entstehen. Um diese Kosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen, müssen sie nachweislich die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigen und durch die Krankheit zwingend erforderlich sein. Sie sind grundsätzlich um den sogenannten Selbstbehalt zu kürzen, der je nach Einkommen zwischen 6 % und 12 % beträgt. Der Selbstbehalt sinkt je unterhaltsberechtigtem Kind und ggf. bei Vorliegen eines Alleinverdienerabsetzbetrags.
Zu den absetzbaren Krankheitskosten zählen auch alternative Heilmethoden wie Akupunktur, traditionelle chinesische Medizin und Psychotherapie, wenn diese die Krankheit behandeln oder lindern. Auch Fahrtkosten zu Ärzten und Krankenhäusern sowie Unterbringungskosten für Begleitpersonen bei Krankenhausaufenthalten von Kindern können in die Steuererklärung aufgenommen werden. Nicht absetzbar sind jedoch präventive Maßnahmen wie Impfungen und andere Vorsorgemaßnahmen.
Wir arbeiten als Privatordination ohne Kassenvertrag und verrechnen unser Honorar direkt mit Ihnen als Patient. Dank einer Schnittstelle zu den Krankenkassen übernehmen wir gerne die Einreichung Ihrer Rechnung direkt nach der Behandlung.
So müssen Sie sich um nichts kümmern und erhalten Ihren Kostenanteil schnellstmöglich von der Krankenkasse rückerstattet. Als versicherte Patient steht Ihnen eine teilweise Rückerstattung zu; in der Regel werden etwa 80 % des jeweiligen Kassentarifs abgedeckt. Der genaue Betrag hängt jedoch von Ihrer Krankenkasse und der Art der Behandlung ab und lässt sich vorab aufgrund möglicher Sonderregelungen und Deckelungen nicht exakt festlegen.
Kostenlos spätestens 24 Stunden vor dem Termin
Bei nicht und zu spät abgesagten Terminen ist die übliche Zahlung fällig.
Je nach Versicherung und Leistung können bestimmte Kosten, wie z.B. für Diagnose und Behandlung, teilweise rückerstattet werden. Der genaue Betrag variiert je nach Krankenkasse und Versicherungsvertrag.
Bezahlung erfolgt direkt nach jeder Behandlung per Bankomat. In Ausnahmefällen ist auch eine Zahlung auf Rechnung möglich.